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: Ukraine-Hilfe: Vereinfachter Spendennachweis bleibt gültig tz.de

Mit der Steuererklärung können Spenden regelmäßig steuerlich geltend gemacht werden. Das senkt die Steuerlast. Bei Hilfen für Geschädigte des Ukraine-Kriegs gelingt der Nachweis weiter kinderleicht.